Pflicht für Eigentümer – Dichte Abwasserleitungen !

Jeder Eigentümer eines Grundstücks in NRW, muss seine Abwasserleitungen nach der Fertigstellung oder nach jeder Änderung auf Dichtigkeit prüfen lassen.
Die erste Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen muss spätestens bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
Das Resultat der Prüfung wird in einer Bescheinigung festgehalten, die vom Grundstückseigentümer auf Verlangen der Kommune vorzulegen ist.
Die Ingenieure oder Handwerker, die die Prüfungen vornehmen, müssen einen Sachkundenachweis haben.
Auf dem Portal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW finden Sie die Liste der landesweiten anerkannten Sachkundigen,
www.sadipa.it.nrw.de